Rechtsprechung
   BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1385
BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92 (https://dejure.org/1993,1385)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1993 - 9 AZR 208/92 (https://dejure.org/1993,1385)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 208/92 (https://dejure.org/1993,1385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschlussfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung - Vorzugsrecht der Vorabbefriedigung der Rechte der Arbeitnehmer aus der Insolvenzmasse - Vorruhestandsgelder als Massenforderungen - Nichteinhaltung einer tariflichen Ausschlussfrist - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung durch die ZVK

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VRG § 9 Abs. 1; KO § 59 Abs. 1 Nr. 3a; VRTV-Bau vom 26.9.1984 i.d.F. vom 17.12.1985 §§ 11, 5; BRTV-Bau vom 3.2.1981 i.d.F. vom 26.9.1984 § 16
    Beweislast für Verfall tariflicher Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1569
  • NZA 1994, 274
  • BB 1993, 2096
  • DB 1993, 2604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90

    Vorruhestandsleistungen und Konkurs

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92
    Zu dieser konkursrechtlichen Einordnung hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 15. Januar 1991 (- 3 AZR 186/90 - und - 3 AZR 490/90 - AP Nr. 31, 32 zu § 59 KO) eingehend Stellung genommen.

    Das Recht der Arbeitnehmer, vorweg aus der Masse Befriedigung verlangen zu können, ist als Vorzugsrecht im Sinne von § 401 Abs. 2 BGB (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO; BGHZ 34, 293, 298) auf den Beklagten übergegangen.

    Die gesetzliche Rangrückstellung für die öffentlich-rechtliche Bundesanstalt für Arbeit ist nicht auf den Beklagten als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien übertragbar (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - aaO, zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 490/90

    Vorruhestandsleistungen und Konkurs

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92
    Zu dieser konkursrechtlichen Einordnung hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 15. Januar 1991 (- 3 AZR 186/90 - und - 3 AZR 490/90 - AP Nr. 31, 32 zu § 59 KO) eingehend Stellung genommen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 10. September 1992 (- 1 BvR 633/91 - BB 1992, 2150) die Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Dritten Senats vom 15. Januar 1991 (- 3 AZR 490/90 -) mit der Begründung abgelehnt, daß die vom Dritten Senat vorgenommene Auslegung der einschlägigen Bestimmungen der Konkursordnung verfassungsrechtlich unbedenklich sei.

  • BAG, 12.07.1972 - 1 AZR 445/71

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92
    Da Ausschlußfristen eine Forderung in ihrem zeitlichen Umfang begrenzen, müssen die Gerichte für Arbeitssachen tarifliche Ausschlußfristen stets von Amts wegen beachten (BAGE 4, 37, 39 = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 AZR 445/71 - AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Dies bedeutet aber nicht, daß die Gerichte für Arbeitssachen bei der Entscheidung von Ansprüchen gehalten wären, von Amts wegen zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis von einer tariflichen Norm beherrscht wird (BAG Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 AZR 445/71 - AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92
    Das Recht der Arbeitnehmer, vorweg aus der Masse Befriedigung verlangen zu können, ist als Vorzugsrecht im Sinne von § 401 Abs. 2 BGB (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO; BGHZ 34, 293, 298) auf den Beklagten übergegangen.
  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 208/55

    Ansprüche aus Einzelarbeitsverhältnis - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte -

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92
    Da Ausschlußfristen eine Forderung in ihrem zeitlichen Umfang begrenzen, müssen die Gerichte für Arbeitssachen tarifliche Ausschlußfristen stets von Amts wegen beachten (BAGE 4, 37, 39 = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 AZR 445/71 - AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BVerfG, 10.09.1992 - 1 BvR 633/91

    Verfassungsrechtlische Überprüfung einer konkursrechtlichen Einordnung der (auf

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 10. September 1992 (- 1 BvR 633/91 - BB 1992, 2150) die Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Dritten Senats vom 15. Januar 1991 (- 3 AZR 490/90 -) mit der Begründung abgelehnt, daß die vom Dritten Senat vorgenommene Auslegung der einschlägigen Bestimmungen der Konkursordnung verfassungsrechtlich unbedenklich sei.
  • BAG, 31.03.1955 - 2 AZR 49/53
    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92
    Da Ausschlußfristen eine Forderung in ihrem zeitlichen Umfang begrenzen, müssen die Gerichte für Arbeitssachen tarifliche Ausschlußfristen stets von Amts wegen beachten (BAGE 4, 37, 39 = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 AZR 445/71 - AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Selbst das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass Ausschlussfristen eine Forderung "in ihrem zeitlichen Umfang begrenzen" (vgl. BAG, 15. Juni 1993, 9 AZR 208/92, NZA 1994, 274) bzw. ihre "zeitliche Begrenzung" betreffen (vgl. BAG, 16. Januar 2001, 5 AZR 430/00, NZA 2002, 746 ).
  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 939/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Vergütung bei Arbeit auf Abruf

    Selbst das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass Ausschlussfristen eine Forderung "in ihrem zeitlichen Umfang begrenzen" (vgl. BAG, 15. Juni 1993, 9 AZR 208/92, NZA 1994, 274) bzw. ihre "zeitliche Begrenzung" betreffen (vgl. BAG, 16. Januar 2001, 5 AZR 430/00, NZA 2002, 746 ).
  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Selbst das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass Ausschlussfristen eine Forderung "in ihrem zeitlichen Umfang begrenzen" (vgl. BAG, 15. Juni 1993, 9 AZR 208/92, NZA 1994, 274) bzw. ihre "zeitliche Begrenzung" betreffen (vgl. BAG, 16. Januar 2001, 5 AZR 430/00, NZA 2002, 746 ).
  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 280/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsanspruch für Arbeit auf Abruf

    Selbst das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass Ausschlussfristen eine Forderung "in ihrem zeitlichen Umfang begrenzen" (vgl. BAG, 15. Juni 1993, 9 AZR 208/92, NZA 1994, 274) bzw. ihre "zeitliche Begrenzung" betreffen (vgl. BAG, 16. Januar 2001, 5 AZR 430/00, NZA 2002, 746 ).
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 533/94

    Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung

    Das Recht der Arbeitnehmer, vorweg aus der Masse Berichtigung von Ansprüchen auf Vorruhestandsgeld nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO verlangen zu können, ging mit den Forderungen auf den Kläger über (Senatsurteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 208/92 - AP Nr. 123 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO).

    Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 und Abs. 3 BRTV-Bau über den betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich waren gegeben (anders lag der Sachverhalt in dem Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 208/92 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1410/10

    Sonderzahlung bei Eintritt in den Ruhestand; rechtswidrige Kürzung des

    Das etwaige Erlöschen eines Anspruchs einer Vertragspartei auf diese Weise ist von Amts wegen zu beachten (BAG 15.06.1993 - 9 AZR 208/92 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 104; BAG 10.01.2007 - 5 AZR 665/06 - a. a. O.; vgl. auch BAG 22.01.2008 - 9 AZR 416/07 - a. a. O.).
  • BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 118/92

    Urlaubsvergütung im Freischichtenmodell

    a) Da tarifliche Verfallfristen Ansprüche in ihrem zeitlichen Umfang begrenzen, müssen die Gerichte für Arbeitssachen die Einhaltung dieser Fristen als Anspruchsvoraussetzung beachten (vgl. BAGE 4, 37, 39 = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 208/92 - AP Nr. 123 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99

    Ausbildungsvergütung: tarifliche Ausschlussfrist - Hinweispflicht der Ausbilders

    Bei einer Ausschlußfrist handelt es sich nämlich nicht um eine Einrede, wie z. B. die der Verjährung, sondern um eine vom Gericht stets von Amts wegen zu beachtende Einwendung (BAG vom 15.06.1993, 9 AZR 208/92, AP Nr. 123 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 507/97

    Zusätzliches Urlaubsgeld im Betonsteingewerbe

    Die Einhaltung dieser Ausschlußfrist hat das Gericht von Amts wegen - auch in der Revisionsinstanz - zu prüfen (Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 208/92 - AP Nr. 123 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Hessen, 15.09.1995 - 15 Sa 2131/94

    Tarifgeltung: VTV/Bau

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 854/95

    Einordnung von Werkstattgebühren als Aufwendungen für Unterbringungskosten -

  • LAG Berlin, 21.05.2002 - 3 Ta 812/02

    Zulässigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen

  • LAG Hessen, 18.03.1997 - 15 Sa 2054/95

    Klage der tarifvertraglich bestimmten Einzugsstelle für die Beiträge der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 391/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1637
BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 391/92 (https://dejure.org/1993,1637)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1993 - 10 AZR 391/92 (https://dejure.org/1993,1637)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1993 - 10 AZR 391/92 (https://dejure.org/1993,1637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassung bei den sowjetischen Streitkräften

  • Der Betrieb

    Aufenthalts- und Abzugsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion vom 12.10.1990 (... BGBl. II 1991 S. 256), Art. 21, 27; BetrVG 1972 § 113; AGB-DDR § 16; Abkommen zwischen der DDR und der Sowjetunion vom 12.3.1957 (GBl. I S. 237) Art. 3; Mantelgesetz vom 21.6.1990 (GBl. I S. 362) § 30
    Keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf Arbeitsverhältnisse von Zivilbeschäftigten bei den sowjetischen Streitkräften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 101
  • MDR 1994, 178
  • NZA 1993, 1005
  • BB 1993, 939
  • DB 1993, 2604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.10.1992 - 10 ABR 75/91

    Rechte eines nach/bei Stillegung eines Betriebes gewählten Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 391/92
    Beteiligungsrechte des Betriebsrates und Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer Verletzung dieser Beteiligungsrechte knüpfen an die Existenz eines Betriebsrates im Zeitpunkt des Entstehens der Beteiligungsrechte an (Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91 - AP Nr. 63 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 232/92

    Betriebsgewerkschaftsleitung - Demokratische Wahl

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 391/92
    War die am 12. April 1989 gewählte Betriebsgewerkschaftsleitung nach demokratischen Grundsätzen gewählt worden (siehe dazu BAG Urteil vom 12. November 1992, BAGE 71, 360), dann wären die sowjetischen Streitkräfte nach dem Beschluß von September 1990, den Betrieb "M" stillzulegen, verpflichtet gewesen, mit der bestehenden Betriebsgewerkschaftsleitung einen Interessenausgleich zu versuchen, § 112 Abs. 2 und 3 BetrVG.
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 552/92

    Keine Anwendung

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 391/92
    Parallelverfahren: BAG - 28.04.1993 - AZ: 10 AZR 552/92.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17

    Beteiligungsrechte des neu gegründeten Betriebsrats bezüglich vor seiner Existenz

    Beteiligungsrechte des Betriebsrates und Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer Verletzung dieser Beteiligungsrechte knüpfen an die Existenz eines Betriebsrates im Zeitpunkt des Entstehens der Beteiligungsrechte an (vgl. BAG 28. April 1993 - 10 AZR 391/92, Rn. 31 bei juris).

    bb) Beteiligungsrechte des Betriebsrates und Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer Verletzung dieser Beteiligungsrechte knüpfen an die Existenz eines Betriebsrates im Zeitpunkt des Entstehens der Beteiligungsrechte an (vgl. BAG 28. April 1993 - 10 AZR 391/92, Rn. 31 bei juris).

  • BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 518/94

    Betriebsverfassung bei den sowjetischen Streitkräften

    Der Senat verbleibt bei seiner Entscheidung im Urteil vom 28. April 1993 (- 10 AZR 391/92 - AP Nr. 24 zu § 113 BetrVG 1972), daß das Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben der sowjetischen Stationierungsstreitkräfte keine Anwendung findet.

    Nach Art. 21 Abs. 3 des Aufenthalts- und Abzugsvertrages sind für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis der nicht-sowjetischen Arbeitnehmer bei den sowjetischen Truppen die deutschen Gerichte zuständig und hat ein Arbeitnehmer seine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten, die den Rechtsstreit in eigenem Namen für die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken führt, an deren Stelle inzwischen die russische Föderation getreten ist (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 391/92 - AP Nr. 24 zu § 113 BetrVG 1972).

    Die Regelung in Art. 21 Abs. 1 des Aufenthalts- und Abzugsvertrages, wonach die Beschäftigungsverhältnisse zwischen der Verwaltung der sowjetischen Truppen und den Zivilbeschäftigten dem deutschen Arbeits-, Arbeitsschutz- und Sozialversicherungsrecht unterliegen, hat der Senat im Urteil vom 28. April 1993 (- 10 AZR 391/92 - AP Nr. 24 zu § 113 BetrVG 1972) dahingehend ausgelegt, daß aus ihr nicht folge, daß für die Zivilbeschäftigten bei den sowjetischen Truppen auch das Betriebsverfassungsgesetz gelte.

    Wie der Senat im Urteil vom 28. April 1993 (aaO) im einzelnen ausgeführt hat, ergibt sich aus dem Vertragswortlaut, dem bei der Auslegung völkerrechtlicher Verträge maßgebliche Bedeutung zukommt (BVerfGE 40, 141, 167) und der Berücksichtigung des Zusammenhangs der Regelungen in Art. 21, daß der von den Vertragsparteien verwendete Begriff des deutschen Arbeitsrechts nicht das kollektive Arbeitsrecht und damit nicht das Betriebsverfassungsrecht umfaßt.

  • LAG Nürnberg, 31.07.2015 - 3 TaBV 5/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gewerkschaftsvorschlag - Streichung eines

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu dem selben Wahlergebnis geführt hätte (vgl. BAG vom 25.05.2005, AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2; BAG vom 31.05.2000, AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 12, Gemeinsamer Betrieb; BAG vom 06.12.2000, AP BetrVG 1972, § 19 Nr. 48).
  • LAG Berlin, 22.04.1994 - 6 Sa 16/94

    Nachteilsausgleich; Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes ; Sowjetische

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Cottbus, 17.03.2010 - 7 Ca 1013/09

    Feststellung einer Nichtauflösung eines Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer

    Vielmehr müssen die Arbeitnehmer und die Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck geordnet, zusammengefasst und gezielt eingesetzt werden (BAG vom 21.02.2001, EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11; BAG vom 09.02.2000, BB 2000, 2384; BAG vom 31.05.2000, AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 12; BAG vom 22.10.2003, EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG vom 11.02.2004, NZA 2004, 618 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG München, 01.09.1993 - 3 Ta 67/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2240
LAG München, 01.09.1993 - 3 Ta 67/93 (https://dejure.org/1993,2240)
LAG München, Entscheidung vom 01.09.1993 - 3 Ta 67/93 (https://dejure.org/1993,2240)
LAG München, Entscheidung vom 01. September 1993 - 3 Ta 67/93 (https://dejure.org/1993,2240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2; ArbGG § 98 Abs. 1; BetrVG § 76 Abs. 2 Satz 2 und 3.
    Gegenstandswert für die Bestimmung des Vorsitzenden und der Zahl der Beisitzer einer Einigungsstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgangswert; Anknüpfungswert; Beschlußverfahren; Einigungsstelle

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

Papierfundstellen

  • BB 1994, 291
  • DB 1993, 2604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Einigungsstellenbesetzungsverfahren, hier

    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG (früher: § 8 Abs. 2 BRAGO) festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05

    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer

    Zutreffend ist zwar, dass gelegentlich auch anlässlich der Festsetzung des Gegenstandswertes in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit abgehoben wird (LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Hamburg, Beschluss vom 17.12.1996 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 37; LAG Köln, Beschluss vom 20.10.1997 - NZA-RR 1998, 275).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - 1 Ta 69/05

    Streitwert, Einigungsstelle

    Andere Landesarbeitsgerichte gehen von dem Ausgangswert aus, wollen aber im Einzelfall eine Erhöhung dieses Wertes (so LAG Hamm, Beschl. vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Köln, Beschl. vom 05.08.1999 - 11 (8) Ta 55/99 -) oder aber in Fällen ohne besondere Schwierigkeit wegen des summarischen Charakters des Verfahrens eine Herabsetzung des Ausgangswertes zulassen (Sächs. LAG, Beschl. vom 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 - LAG München, Beschl. vom 01.09.1993 b- 3 Ta 67/93).
  • LAG Hamm, 09.06.2008 - 10 Ta 279/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - ; LAG Hamm, 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - ; LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - ; LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - ; LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07 - m. w. N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgericht geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04

    Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer

    Das Landesarbeitsgericht München hat in einem Beschluss vom 01. September 1993 - 3 Ta 67/93 - (DB 1993, 2604) unter Bezugnahme auf den Beschluss der 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 (a.a.O.) entschieden, wegen der im Vergleich mit sonstigen Beschlussverfahren gewöhnlich eher geringen Bedeutung von Verfahren nach § 98 ArbGG komme als Gegenstandswert für ein solches Beschlussverfahren, auch wenn die Beteiligten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle streiten, grundsätzlich kein höherer, eher ein geringerer Wert als der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO in Betracht.
  • LAG Hamburg, 23.06.2008 - 5 Ta 14/08

    Wertfestsetzung beim Streit um die Zuständigkeit einer Einigungsstelle

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2005 - 5 Ta 16/05 - n.v.; Beschluss vom 16.11.2005 - 3 TaBV 6/05 - LAGE § 23 RVG Nr. 4; Beschluss vom 09.03.2005 - 3 Ta 28/04 - n.v. Juris), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von EUR 4.000,00 zu bewerten.
  • LAG Hamm, 16.05.2008 - 10 Ta 261/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, 27.11.2000 - 9 TaBV 60/00 - LAG Hamm, 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 ,Ta 609/07 -), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.09.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52; LAG Sachsen, 16.07.2007 - 4 Ta 136/07), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Zahl

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (BAG, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 27.11.2000 - 9 TaBV 60/00 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 -), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Köln, 03.06.2009 - 4 Ta 167/09

    Streitwert für Verfahren nach § 98 ArbGG

    Nach ganz herrschender Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Köln vom 22.09.2008 - 7 Ta 188/08 - NRWE; LAG Hamm vom 09.06.2008 - 10 Ta 279/08 - JURIS, mit zahlreichen weiteren; LAG Baden-Württemberg vom 04.12.1979 - BB 1980, 321 - LAG München vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604 - LAG Niedersachsen vom 30.04.1999 LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Sachsen vom 16.07.2007 - 4 Ta 136/07 -) ist bei dem Verfahren nach § 98 ArbGG über die Einrichtung einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle regelmäßig der heute in § 23 Abs. 3 RVG normierte Ausgangswert von 4.000,00 EUR anzusetzen.
  • LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Streit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 02.02.2009 - 10 Ta 801/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanträge des Betriebsrats;

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2005 - 2 Ta 235/05

    Wertfestsetzung, Gegenstandswert, Beschwerde, Beschlussverfahren,

  • LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren; Einrichtung einer Einigungsstelle;

  • LAG München, 07.12.1995 - 3 Ta 10/95

    Streitwert: nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten - Beschlussverfahren wegen

  • LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.1994 - 6 Ta 120/93

    Bemessung des Gegenstandswertes im Falle der Einsetzung einer Einigungsstelle

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Köln, 22.10.1993 - 4 Sa 647/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8474
LAG Köln, 22.10.1993 - 4 Sa 647/93 (https://dejure.org/1993,8474)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.10.1993 - 4 Sa 647/93 (https://dejure.org/1993,8474)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 1993 - 4 Sa 647/93 (https://dejure.org/1993,8474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VersTV-G § 1; BAT § 3 d; AFG § 93; AFG § 94; BeschFG § 2
    Geltungsbereich des BAT und des VersTV

  • Der Betrieb

    GG Art. 3 Abs. 1; BAT § 3d; VersTV-G § 1
    Betriebliche Altersversorgung: Zulässiger Ausschluß von ABM-Beschäftigten von der Zusatzversorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; ABM; Zusatzversorgung; Verfassungsmäßigkeit; Willkür

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1330
  • BB 1994, 361
  • DB 1993, 2604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93

    Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsanwartschaft; Zusatzversorgung;

    Darauf hat das LAG Köln im Urteil vom 22.10.1993 - DB 1993, 26O4 = BB 1994, 361 - zutreffend hingewiesen.

    Dagegen hat das LAG Köln durch Urteil vom 22.10.1993 - DB 1993, 2664 = BB 1994, 361 , jeweils Leitsatz - ebenso wie die Kammer entschieden, ohne die Revision zuzulassen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 23.02.1993 - 8 Ta BV 245/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,18925
LAG Düsseldorf, 23.02.1993 - 8 Ta BV 245/92 (https://dejure.org/1993,18925)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.1993 - 8 Ta BV 245/92 (https://dejure.org/1993,18925)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 1993 - 8 Ta BV 245/92 (https://dejure.org/1993,18925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,18925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    BetrVG §§ 23
    Behinderung des Betriebsrats in seiner Amtsausübung durch Abmahnung mit Androhung eines Amtsenthebungsverfahrens im Wiederholungsfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1993, 2604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hessen, 29.11.2021 - 16 TaBV 52/21

    Unzulässigkeit betriebsverfassungsrechtlicher Abmahnungen Geltung des

    Der der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 1993 -8 TaBV 245/92- zu Grunde liegende Sachverhalt betraf eine individualrechtliche Abmahnung des Betriebsratsvorsitzenden wegen Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 Sa 1407/08

    Unwirksamkeit von Abmahnungen; Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds; Einhaltung

    Überwiegend wird in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur wohl die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitgeber gar nicht berechtigt ist, dem Betriebsrat wegen betriebsverfassungswidrigen Verhaltens eine förmliche Abmahnung zu erteilen (LAG Düsseldorf, 23.02.1993 - 8 TaBV 245/92 - LAGE BetrVG 1972 § 23 Nr. 31; LAG Berlin, 23.02.1988 - 8 Sa 124/87 - DB 1988, 863; LAG Hamm, 03.11.1987 - 13 Sa 96/87 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 9; Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 12. Aufl., § 122 Rn. 7; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 23 Rn. 17 a; ErfK/Eisemann/Koch, aaO, § 23 BetrVG Rn. 4; GK-Oetker, BetrVG, 8. Aufl., § 23 Rn. 45; APS/Dörner, 3. Aufl., § 1 KSchG Rn. 360; Fischer, NZA 1996, 633; Kammerer, Abmahnung, 3. Aufl., Rn. 509, ders., AR-Blattei, SD 20 Rn. 230; Kleinebrink, Abmahnung, Rn. 446, 448; Beckerle, Die Abmahnung, 9. Aufl., Rn. 332; a.A.: Arbeitsgericht Hildesheim, 01.03.1996 - 1 BV 10/95 - AuR 1997, 336; Kania, DB 1996, 374; ders., NZA 1996, 970; Däubler/Kittner/Klebe/Trittin, BetrVG, 11. Aufl., § 23 Rn. 45; Schleusener, NZA 2001, 640).
  • LAG Hessen, 30.09.2019 - 16 TaBV 82/19
    Nicht vergleichbar ist auch der der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 1993 -8 TaBV 245/92- zu Grunde liegende Sachverhalt, der eine individualrechtliche Abmahnung des Betriebsratsvorsitzenden wegen Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten betraf.
  • LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    aa) Dabei kann dahin stehen, ob eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung wegen der Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten im Hinblick auf das Sanktionssystem des § 23 BetrVG zulässig ist (verneint: BAG, Urteil vom 05.12.1975 - 1 AZR 94/74, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.1993 - 8 TaBV 245/92, LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 31; FESTL, BetrVG, 25. Auflage, § 23, Rdnr. 17 a; Richardi/Thüsing, BetrVG, 12. Auflage, § 23, Rdnr. 11; a. A. DKK-Trittin, BetrVG, 12. Auflage, § 23, Rdnr. 12).
  • ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12

    Sorgfaltspflicht Betriebsrats: Ausschluss Betriebsratsvorsitzenden

    Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, da es nach zutreffender herrschender Meinung keine kollektiv-rechtliche Abmahnung gibt (BAG 5, 12.1975 1 AZR 94/74, LAG Düsseldorf 23.02.1993, 8 TaBV 245/92 -zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 23.02.1993 - 7 TaBV 245/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10191
LAG Düsseldorf, 23.02.1993 - 7 TaBV 245/92 (https://dejure.org/1993,10191)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.1993 - 7 TaBV 245/92 (https://dejure.org/1993,10191)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 1993 - 7 TaBV 245/92 (https://dejure.org/1993,10191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,10191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BetrVG § 23 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1
    Abmahnung: Behinderung des Betriebsratsvorsitzenden durch Arbeitgeber

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1993, 2604
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht